Hintergrund:
„Eine wesentliche Ursache für das schlechte Abschneiden nordrhein-westfälischer Schülerinnen und Schüler in internationalen und nationalen Vergleichsstudien liegt darin, dass die Schüler in NRW zu wenig Unterricht erhalten. In NRW fällt inzwischen jede achte Unterrichtsstunde aus.“ (Quelle: Bildungsportal NRW)
Im Laufe einer normalen Schullaufbahn von 10 Jahren fällt also pro Schüler im Land NRW mehr als ein ganzes Schuljahr aus.
Aus diesem Grund hat das Ministerium eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, diesen Unterrichtsausfall zu minimieren. Nachprüfungen, Konferenzen und Elternsprechtage dürfen nicht mehr in der Unterrichtszeit stattfinden, Fortbildungen sollen in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden usw. …
Die Schulleitungen müssen zur Verbesserung der Situation verbindliche Vertretungskonzepte entwickeln und diese auf Verlangen bzw. bei Schulinspektionen der Schulaufsicht vorlegen.
Zur Vertretungsplanung:
Unterrichtsausfall ist grundsätzlich weitestgehend zu vermeiden. Dabei gelten die folgenden Regelungen, die auch unter Berücksichtigung des Schülerfahrverkehrs sinnvoll erscheinen:
Grundsätze:
- 1. – 4. Stunden werden grundsätzlich ohne Ausnahme vertreten
- eine Mindestversorgung von 5 Unterrichtsstunden pro Klasse und Schultag ist der Normalfall
- 6. Stunden werden vertreten, wenn noch eine 7. Std. folgt, die nicht vorgezogen werden kann
- 7. Stunden können nach Rücksprache mit dem Fachlehrer auf einen anderen Wochentag verlegt werden, wenn in der 6. Std. kein Vertretungslehrer zur Verfügung steht und die 7. Std. nicht anderweitig vorgezogen werden kann
- 7. Stunden können auch in andere Vormittage der Woche verlegt werden, nicht jedoch über das Wochenende
- Eckstunden werden – wenn möglich – vorgezogen, jedoch nur am gleichen Tag
- Pausenaufsichten werden vertreten
Lehrereinsatz:
- Im Laufe des Schuljahres achtet der Stundenplaner auf gleichmäßige und gerechte Belastung der einzelnen Kolleginnen und Kollegen
- erste Vertretungsverpflichtung haben Lehrer mit noch nicht geleisteter Vertretungsreserve (bei unbekannter Klasse jedoch Aufgabenstellung durch einen Lehrer der Klasse)
- danach übernehmen Lehrer der betroffenen Klasse die Vertretung, vorzugsweise der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin
- stehen diese nicht zur Verfügung, erfolgt die Vertretung durch Lehrer mit dem gleichen Unterrichtsfach
- stehen diese nicht zur Verfügung, erfolgt die Vertretung durch irgendeinen Lehrer mit Freistunde; in diesem Fall unterstützt ein anderer Fachlehrer der Klasse durch Stellen einer sinnvollen Aufgabe
- steht kein Lehrer zur Vertretung zur Verfügung, wird die Klasse durch einen Lehrer einer Nachbarklasse mitbetreut; in diesem Fall unterstützt ein anderer Fachlehrer der Klasse durch Stellen einer sinnvollen Aufgabe