Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW bietet unsere Schule ein Not-Betreuungsangebot für betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler – in der Regel der Jahrgangsstufen 5 und 6 – als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen an.
Mit der 8. Schulmail vom 20.03.2020 wurde die bisherige Regelung der Notbetreuung wie folgt geändert:
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Für diese Kinder wird eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten (7.55 Uhr bis 13.05 Uhr) sichergestellt werden, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere
• alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege dienen,
• alle Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe,
• alle Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz) dienen,
• alle Einrichtungen der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, Öffentlicher Nahverkehr, Entsorgung),
• alle Einrichtungen der Lebensmittelversorgung,
• alle Einrichtungen, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Wir sind sowohl von der Landesregierung als auch vom Schulträger ausdrücklich angewiesen, die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachweisen zu lassen.
Wenn Sie als Schlüsselperson vom beschriebenen Notbetreuungs-Angebot Gebrauch machen müssen, melden Sie dies bitte frühzeitig über info[at]st-ursula-realschule.de an, damit die Notbetreuungsangebote entsprechend geplant werden können.
Ich mache darauf aufmerksam, dass dieses Angebot auf wirkliche Notfälle beschränkt ist. Wir müssen die Empfehlung, soziale Kontakte einzuschränken, unbedingt ernst nehmen und auch auf die Betreuungsangebote anwenden.
Dieses Angebot soll Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, die Wahrnehmung dieser für uns alle wichtigen beruflichen Aufgaben ermöglichen.
Passen Sie gut auf sich und Ihre Familien auf! Bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Christiane Eickhoff
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